Statement des BfDI zur Nichtwahl des LfD in Sachsen-Anhalt:

Es macht mich fassungslos, dass es dem Landtag in Sachsen-Anhalt heute zum wiederholten Mal seit 2017 nicht gelungen ist, einen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu wählen. Man nimmt offensichtlich aufgrund politischer Machtkämpfe gleichgültig in Kauf, dass ein gesetzlich vorgeschriebenes und überparteilich agierendes Amt nunmehr im fünften Jahr nicht offiziell besetzt ist.

/ÖA 1/4

Dieser Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung ist in der gesamten europäischen Union ohne Vergleich. Gerade weil dem Amt des Datenschutzbeauftragten die wichtige Aufgabe der Wahrung elementarer Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zukommt, wiegt diese Tatsache umso schwerer.

/ÖA 2/4

Die EU-Kommission hatte mich als deutschen Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss bereits nach dem gescheiterten Wahlgang im März diesen Jahres zu diesem Thema. Es ist also nicht auszuschließen, dass in dieser Angelegenheit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und damit Sachsen-Anhalt im Raum stehen könnte.

/ÖA 3/4

@bfdi Ha, spannender Forschungsansatz:
Man könnte mal wissenschaftlich überprüfen, was im Land Sachsen-Anhalt in den letzten 5 Jahren angesichts einer Flut von Datenschutzbeauftragten auf allen Ebenen der Gebietkörperschaften und Unternehmen nun wirklich schlechter gelaufen ist. Das muss ja wirklich grauenhaft laufen in Sachsen-Anhalt.

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