@m0urs @Fusel @DCR
> Hier gilt aber, der Autofahrer muss sich in solch einer Notwehrlage, nicht auf unsichere Mittel zur Abwehr einlassen. Jetzt muss aber ganz genau zwischen den einzelnen Reaktionen der Autofahrer unterschieden werden:
> Wurde die Blockierer „nur“ weggetragen?
> Wurden sie weggetragen und fallen gelassen und dabei verletzt?
ist überhaupt nicht so kompliziert wenn man irgendwann mal die passenden paragraphen gelernt hat. man darf den rechtswidrigen angriff abwehren (wegtragen), nicht rache üben (fallenlassen, schlagen, etc.).
@bonifartius @m0urs @DCR ja aber das ist exakt das was das Gesetz meint. Das geringste Mittel... wenn du zufällig klebelösungsmittel und wattebauschtragekran hast ist halt das das geringste mittel