Am Dienstag hat sich in #Ulm leider ein tödlicher #Unfall ereignet. Ein 88-jähriger #Autofahrer hat einen 92-jährigen #Fußgänger mit Rollator an einer Querungshilfe angefahren und schwer verletzt. Wenige Meter entfernt ist eine vollsignalisierte Kreuzung mit gesichertem Übergang.
In der Vergangenheit war es leider rechtlich nicht durchsetzbar, T30 anzuordnen. Ob der Unfall was daran ändert?
@MJung @fedibikes @bikes @mastobikes_de
Ich dachte Sie sind in der Verwaltung?
Wie immer, ein weites Feld. Ulm ist Stadtkreis, hat also Hoheit über die Straßen und eine eigene StVB.
Wie ich in OSM gesehen habe, ist eine Schule in der Straße, insofern könnte die StVB eine relativ großzügige T30-Strecke anlegen. Der Unfall kann argumentieren helfen, aber in der Regel sind die StVB, wenns nur um Sicherheit für Fußgänger (oder Radler) geht oder den flüssigen Verkehr, eindeutig positioniert.
@Autogenix @fedibikes @bikes @mastobikes_de
Das damalige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StraßenverkehrsOrdnung (VwV-StVO) nähere Vorgaben zur Anordnung einer streckenbezogenen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h vor den genannten Einrichtungen gemacht, um den örtlichen Straßenverkehrsbehörden bei der Umsetzung der Neuregelung die nötige Handlungssicherheit zu verschaffen.
Spielraum? Gleich null.
@Autogenix @fedibikes @bikes @mastobikes_de
150 Meter vor und nach den unmittelbaren Zugängen zu den Einrichtungen. Max. 300 Meter Länge.
@MJung
Ich frage vor allem, weil die Kommentare im Thread davor eher das Gegenteil suggerieren.
@cweickhmann @Autogenix @fedibikes @bikes @mastobikes_de
Ja. Sofern die Rahmenbedingungen der VwV-StVO erfüllt sind, ist das ganz einfach 😉