Moment, verstehe ich das richtig?
* Du kommst auf eine Liste, für die die grundrechtskonforme Rechtsgrundlage fehlt.
* Deine Persönlichkeitsrechte werden behördlich eingeschränkt (Reiseverbot).
* Du bekommst dazu keine Auskunft von den Behörden.
* Ein:e MdB fragt das Ministerium.
* Das Ministerium sagt, zum Schutz der Persönlichkeitsrechte dürfen wir darüber nicht reden.
Entweder es gibt solche Listen und dann besteht Auskunftspflicht (wer kommt drauf, warum, wie kommt man wieder runter) und das Verfahren muss die Grundrechte wahren. Oder es gibt diese Listen nicht. Alter Verwalter, so schwierig ist das nicht.