Justizminister Buschmann will Urheberrechtsverletzungen zu "digitaler Gewalt" machen. Messenger sollen Nutzer identifizieren, die in privaten Chats Immaterialgüterrechte verletzen. Signal kündigt an, keine Daten herauszugeben - sie haben keine. https://netzpolitik.org/2023/justizministerium-urheberrechtsverletzungen-sind-jetzt-digitale-gewalt/
@andre_meister
Urheberrechtsverletzung ala digitale Gewalt landet direkt auf meinem FDP-Bullshitbingo 🤌
@scientistrebellion_GER
@tmoehle
Lies halt mal den Artikel. Das BMJ hat auf Anfrage die Anwendung auf Immateralgüterrechte bestätigt. Das ist dann zwar kein Hass, aber ein vollkommen übergriffiger Entwurf ist es halt schon.
@andre_meister @scientistrebellion_GER
@tmoehle Es ist das gleiche Playbook wie bei der Masche Datenspeicherung für Kinderschutz. Und es ist schon bemerkenswert, dass das weder verstanden worden ist, noch dass es irgendwem im BMJ zu jucken scheint. Wieso also diesen "Werkzeugkasten" unter diesem Label verkaufen?
Die Verkürzung und die Reaktion aus Richtung FDP zeigt doch nur wie's läuft: Getroffene Hunde bellen.
@andre_meister @scientistrebellion_GER
@cweickhmann @andre_meister @scientistrebellion_GER Dein Argument geht doch am Entwurf vorbei. Es soll weder Verschlüsselung unbrauchbar machen, noch soll hier eine VDS eingeführt werden. Sondern analog zu QuickFreeze sollen von konkret benannten Useraccounts mit Richtervorbehalt die Daten, die eben da sind, aufbewahrt werden, beziehen die konkret benannten User Accounts sollen eben gesperrt werden können (mit Verhältnissmäßigkeitsprüfung). Das ist doch viel, viel milder und differenzierter.
@tmoehle Das wäre auch okay, wenn es auf gewisse Rechtsgüter eingeschränkt wäre. Das hat das BMJ bisher verneint. Wäre ja schön, wenn sich das als Irrtum herausstellt.
Ob der Richtervorbehalt da überhaupt praktikabel ist (allein schon die schiere Zahl der Vorgänge), wage ich stark zu bezeifeln. Selbst bei Maßnahmen nach §100 ff. StPO, die ja beim Grundrechtseingriff noch wesentlich weiter gehen, klagen Richter:innen sowohl über Überlastung, fehlende Ausbildung als auch vollkommen unverhältnismäßige Anträge der StA. Ich sehe nicht, wie das hier anders werden soll.
@cweickhmann @andre_meister @scientistrebellion_GER Die Notwendigkeit, das auf bestimmte Typen von Rechtsverletzungen zu beschränken sehe ich ehrlicherweise deswegen nicht, weil mit dafür vorgeschlagenen Mittel eben sehr abgewogen und mild sind (und in Teilen überhaupt erst den Startpunkt für ein Verfahren darstellen sollen).
Was das Thema Richtervorbehalt angeht, da hast du einen Punkt, aber wir werden, ohnehin Personal in der Justiz aufstocken müssen 1/2
@cweickhmann @andre_meister @scientistrebellion_GER … wenn wir diesen ganzen Morddrohungen, Vergewaltigungensandrohungen, die vor allem Frauen oft in ihren DMs finden oder den örtlichen Nazi-Telegramgruppen mit Aufrufen, das lokale Flüchtlingsheim niederzubrennen, endlich auch mal rechtsstaatliche Konsequenten folgen lassen wollen.
Ich gehe daher davon aus, das wir deutlich mehr Verfahren geben wird, einfach weil es da draußen leider so viel Scheiße gibt.
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@tmoehle Eine Einschränkung auf spezifische Rechtsgüter ist m.E.n. absolut notwendig, denn wann immer das bisher nicht der Fall war, haben Musik- und Filmindustrie die Rechtsmittel gekapert. Und genau auf dieser sehr realen Erfahrung beruht die Kritik.
Die Aufstockung der Gerichte ist nun ja (leider) Ländersache. Und selbst wenn der Wille da ist, ist das ja - wie im öffentlichen Dienst auch - oft ein ggü. freier Wirtschaft recht unattraktiver Job. Da wird die Aufstockung dann selbst bei bereitgestellten Mitteln wohl ein frommer Wunsch bleiben.
@cweickhmann @andre_meister @scientistrebellion_GER Die Musik- und Filmindustrie kriegt, so wie ich den Entwurf verstehe aber fast keine neuen Rechte. Die hatten ja bislang schon recht viele Möglichkeiten. Stattdessen werden eher die Möglichkeiten der Zivilbevölkerung sich gegen Angriffe zu wehren, auf das gleiche Niveau gehoben.
Die Konsequenz aus deinem zweiten Absatz wäre ja, dass man die Zahl der Verfahren möglichst gering hält. Aber imho wäre eher eine Erhöhung richtig.
@cweickhmann @andre_meister @scientistrebellion_GER Ich hab den Entwurf gelesen, keine Sorge. Die Behauptung „Urheberrechtsverletzungen sind jetzt digitale Gewalt“ ist aber einfach falsch und auch kein Stück die Aussage des BMJs. Der neue Rechtsrahmen soll schlicht für alle Rechtsverletzungen gleichermaßen einen Werkzeugkasten bereitstellen und da fallen eben verschiedene Dinge drunter. Niemand sagt, dass deswegen das eine gleich das andere sei.