@tooteuse Diese "Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel" würde ich sehr gern mal sehen. Androhung, bei Kontakt den Lack anzukratzen!?
Der § 240 StGB ist übrigens einer, der aufgrund der angedrohten Höchststrafe von drei Jahren zu Ermittlungen wegen Bildung einer Kriminellen Vereinigung (§129 StGB) geeignet wäre. Warum hier nicht gegen das Rennradlerkartell mit allen Mitteln der §100 ff StPO ermittelt wird, ist mir vollkommen unbegreiflich!!!
@tooteuse StA Karlsruhe JETZT!