"Die Polizei sucht aktuell in einem Strafverfahren einen unbekannten Rennradfahrer, der vergangene Woche auf der L540 (...) einen 59 Jahre alten Autofahrer genötigt haben soll, zum Überholen komplett die Gegenfahrbahn zu nutzen."
Gut, dass dieser Radterrorist aus dem Verkehr gezogen werden soll. Meine Gedanken sind bei dem sicherlich traumatisierten Autofahrer und seiner Familie 🙏

#Autokorrektur

rheinpfalz.de/lokal/neustadt_a

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@tooteuse Diese "Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel" würde ich sehr gern mal sehen. Androhung, bei Kontakt den Lack anzukratzen!?

Der § 240 StGB ist übrigens einer, der aufgrund der angedrohten Höchststrafe von drei Jahren zu Ermittlungen wegen Bildung einer Kriminellen Vereinigung (§129 StGB) geeignet wäre. Warum hier nicht gegen das Rennradlerkartell mit allen Mitteln der §100 ff StPO ermittelt wird, ist mir vollkommen unbegreiflich!!!

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