„Dabei konnten die Gestapo und Polizei Menschen sogar allein auf den puren Verdacht hin sie könnten eine Straftat begehen, einsperren!“ – aus einer Doku über das Unrechts­regime der Nazis.

Ich dachte ich laß das einfach mal hier.

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@Lapizistik Also, du meinst, wenn man vermutet, sie könnten mal eine Kreuzung blockieren? 🤭

Nein, aber mal im Ernst: Es gibt durchaus Gründe für eine Haft bei Wiederholungsgefahr und die StPO regelt das auch, knüpft daran aber erstens hohe Hürden und schränkt das auf einige sehr schwere zu erwartende Straftaten ein [1].

Das von dir zu imho Recht kritisierte Vorgehen durch Umdefinition (ist ja keine Haft, nur "Gewahrsam") und zeitliche "Einschränkung" (ist ja ... also, äh, 30 Tage) stinkt echt ziemlich und wird, wenn ich das richtig sehe, derzeit auch gerichtlich angegriffen.

Man muss aber auch sagen, dass die betreffenden Aktivistys es den Behörden sehr einfach machen, indem sie, statt auf die Frage "Würden Sie das wieder machen?" einfach nicht zu antworten, mit einem platten "Ja!" antworten.
Ich verstehe, warum, aber strategisch isses ein bissl doof.

[1] dejure.org/gesetze/StPO/112a.h

@cweickhmann
§ 112a spricht von „daß er vor rechtskräftiger Aburteilung weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begehen oder die Straftat fortsetzen werde“, ein komplett anderes Setting als das PAG.

Aber ich glaube du hast schon verstanden, wieso ich das einfach so in den Raum gestellt hatte.

@Lapizistik Absolut richtig! Ich fand's nur wichtig, das ins Kleingedruckte zu schreiben, weil ich schön öfter gehört habe: Aaaaach, immer diese Nazivergleiche.

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