@natenom "§ 4 Abstand
(1) Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird."
TÜV Nord sagt, bei 50 km/h ca. 25m.
Du hast Extremweitwinkel auf der Kamera, ne? Dann könnte das passen...