@GuidoKuehn
Jein, denn das BMDV hat ja den Schritt, den Fall dem Rechtsstaat vorzulegen, bewusst gemieden.
Es ist eher ne Frage von Rückgrat, bzw. dem Fehlen ebendiesen.
@SheDrivesMobility
@peterhellinger
Hmmm, also vielleicht kann das mal ein:e Jurist:in erklären, aber ich sehe jetzt nicht, wieso der 266 StGB hier nicht grundsätzlich greifen können sollte.
Wäre halt schön gewesen, das für diesen Fall von einem Gericht geklärt zu wissen.
@GuidoKuehn @SheDrivesMobility
@cweickhmann @GuidoKuehn @SheDrivesMobility Es steht im Grundgesetz, Artikel 34 GG und kann daher nicht durch das StGB ausgehebelt werden. Ich denke man kann Scheuer vieles vorwerfen, aber nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, da er ja eine Zusage aus Kreisen der EU hatte, dass sein Vorgehen europarechtlich zulässig ist.
@peterhellinger
Es geht gar nicht um die Einführung der Maut (wobei ich gerade etwas zeifele an deiner Aussage, denn soweit ich mich erinnere, gab es nur ein fragwürdiges CSU-beauftragtes Gutachten und alle anderen haben gesagt, dass es nicht europarechtskonform ist).
Es geht um die *Auflösung* der Verträge vor gesprochenem EuGH-Urteil. Hätte er mit der Kündigung der Verträge gewartet, wären die Vertragsstrafen i.H.v. 234 Mio. € nicht angefallen.
Niemand wirft ihm Bereicherung o.ä. vor. Der Vorwurf lautet auf Schädigung durch Überschreitung seiner Kompetenzen (d.h. Kündigung vor Rechtsklärung).
@cweickhmann @GuidoKuehn @SheDrivesMobility Das ist falsch. Das Urteil des EuGH fiel am 18. Februar 2019 mit der bekannten Entscheidung. Gekündigt hat Scheuer die Verträge am Abend des 18.2.19. Die Verträge haben IMMER eine Schadenersatzklausel bei Kündigung enthalten.
Der Generalanwalt am EuGH hat übrigens die Abweisung der Klage Österreichs empfohlen, so dass Scheuer davon ausging, dass die Maut mit der umstrittenen Regelung vor dem EuGH Bestand hat. 1/2
@cweickhmann @GuidoKuehn @SheDrivesMobility Verfassungsrechtlich ist nach wie vor umstritten, ob Scheuer die Verträge überhaupt ohne Zustimmung des Bundestages hätte abschließen dürfen (Haushaltsrisiken muss der Bundestag zustimmen), das ist auch der Standpunkt des Bundesrechnungshofes.
Das fällt aber strafrechtlich nicht in den Bereich Untreue oder Fahrlässigkeit. Daher wäre ein Klage gegen Scheuer mit erheblichen Risiken behaftet. Deshalb wird nicht geklagt.
@peterhellinger
Okay, ich habe inzwischen auch gelernt, dass es um die etwaigen zivilrechtlichen Ansprüche des BMDV gegenüber Scheuer geht (hihi, Tastatur schlägt "Scheitert" statt Scheuer vor 😅).
Dann bleibt als Konsequenz wohl nur, politisch den von dir gerade genannten Sachverhalt 'Haushaltsrisiken bedürfen Bundestagsbeschluss' so zu bearbeiten, dass sich so ne Shitshow nicht wiederholen kann. Eine politische Konsequenz (Stichwort Rücktritt) wäre allerdings das Mindeste gewesen.
Im Übrigen meinte ich mich zu erinnern, dass die Verträge zwar eine Vertragsstrafe bei Kündigung vorsahen, nicht aber bei Rechtswidrigkeit des Vorhabens. Dann habe ich das wohl falsch in Erinnerung. Dann hat Scheuer seine Kompetenzen bereits bei Unterschrift unter den Vetrag überschritten, weil er die rechtliche Klärung nicht abgewartet hat und keinen Beschluss des Bundestages eingeholt hat. Richtig?
@cweickhmann @GuidoKuehn @SheDrivesMobility in dem Zusammenhang ist es gut, sich mal das Deubel-Urteil durchzulesen. Deubel war Finanzminister in RLP und gleichzeitig im Aufsichtsrat der Nürburgring AG. Dabei hat er zur Absicherung der privaten Ausbaupläne Kreditzusagen des Landes gemacht, sich also praktisch selbst Geld zugespielt. Er wurde am Ende zu 2,5 Jahren Gefängnis wegen 4 Fällen von Untreue und eidlicher Falschaussage verurteilt.
@cweickhmann @GuidoKuehn @SheDrivesMobility Fakten: Gem. Grundgesetz geht die Haftung für Schäden gegenüber Dritten, die ein Bundesminister verursacht, auf den Bund über. Eine persönliche Haftung eines Bundesministers ist ausgeschlossen. Man müsste Scheuer also schon Untreue oder Betrug nachweisen können. Siehe hierzu auch das Urteil gegen Herrn Deubel Ex-Finanzminister in RLP, wegen der Nürburgring-Affäre, der musste nach Revsion 2,5 Jahre ins Gefängnis wg. 4 Fällen von Untreue.