Und da sieht man dann den Unterschied zwischen Deutschem Richterbund (DRB) und Neuer Richtervereinigung (NRV): Also keine Straftat/Owi, außer, wenn jemand klettert. Weil da wissen wir ja, dass das böse ist.
Das ist natürlich Quatsch und wird nur angehängt, weil man die NRV-Position nicht einfach übernehmen kann.
Die Verkehrsbetriebe haben ihre AGB (Beförderungsbedigungen) und können das Erhöhte Beförderungsentgelt ganz normal zivilrechtlich einklagen! Wtf, DRB!?
Und @Bahnblogstelle : die Überschrift ist ja echt misslungen...