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Und da sieht man dann den Unterschied zwischen Deutschem Richterbund (DRB) und Neuer Richtervereinigung (NRV): Also keine Straftat/Owi, außer, wenn jemand klettert. Weil da wissen wir ja, dass das böse ist.

Das ist natürlich Quatsch und wird nur angehängt, weil man die NRV-Position nicht einfach übernehmen kann.

Die Verkehrsbetriebe haben ihre AGB (Beförderungsbedigungen) und können das Erhöhte Beförderungsentgelt ganz normal zivilrechtlich einklagen! Wtf, DRB!?

Und @Bahnblogstelle : die Überschrift ist ja echt misslungen...

Bahnblogstelle  
Richterbund gegen Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit #Richterbund #Schwarzfahren #Straftat #Ordnungswidrigkeit #Justizminister #Buschmann https:...
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