@enno Es gibt kein Verkaufsverbot für halbe Brote. Es gibt ein Verbot, diese Brote zu einem Pauschalpreis zu verkaufen, sie müssen per Gesetz vorher gewogen und nach Gewicht bezahlt werden. Macht die Bäckerei das nicht, ist es halt ein Verstoß gegen das Gesetz, und idR zu Lasten des Käufers. "Verkaufsverbot" ist ein wunderbares Beispiel für Framing, wo der eigentliche Täter zum Opfer stilisiert wird, um sein Tun zu rechtfertigen.

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@maswaba @enno "in der Regel zu Lasten des Käufers" stimmt aber natürlich auch nicht. Einer wird ja auch die größere Hälfte bekommen.

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