@toxomat @CerstinMahlow @davidlohner
Die Lösung ist ~eigentlich~ sehr einfach: Schriftliche Prüfungsleistungen müssen mündlich verteidigt werden. Ob wir ~schnell~ mit prüfungsrechtlichen Anpassungen reagieren können, liegt an uns. Ein Verbot jedoch ist nicht zielführend.

@AlexanderLasch

Höchstwahrscheinlich ist für sehr vieles ein langer fortlaufender Text gar nicht der richtige Kompetenznachweis, weil es nicht darum geht, schönen Text zu produzieren, sonder um etwas ganz anderes. Und dann ist es evtl. ein 3D-Modell von irgendwas oder ein mindmap oder ein statistisches Modell oder ein Video einer Unterrichtssequenz oder …

@toxomat @davidlohner

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