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@Witteg @kmj @m0urs in der theorie ist solange der täter mit der beute flüchtet und du verfolgst die tst nicht abgeschlossen und notwehr greift. notwehr gilt auch für dein eigentum.

allerdings legen die schwurbeljuristen das in deutschland anders aus. bei jemandem der einen abstechen will für die markenschuhe muss man auch mal die andere wange hinhalten! immerhin wird man um die erfahrung bereichert :)

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