@bonifartius @spinneria Ich habe mich damals schlau gemacht :-)
1. ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine öffentlich-rechtliche, nicht rechtsfähige Gemeinschaftseinrichtung ...
https://www.rundfunkbeitrag.de/impressum/index_ger.html"Nicht rechtsfähig" d.h. die haben dir gegenüber die selben Rechte, wie der örtliche Kaninchenzüchterverein.
Deshalb kommt Post von denen bei mir grundsätzlich ungelesen in die Tonne.
Dann kam irgendwann mal ein gelber Brief den ich dann mit dem Hinweis auf das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 58 Abs. 1 beantwortet.
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 58 Zustimmung von Dritten und Behörden
(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__58.htmlDas ist dann ein Vertrag zu Lasten Dritter.
Ich habe niemals irgendetwas von denen zugestimmt.
Einige vertreten die Auffassung, dass man zustimmt, wenn man bezahlt.
Ich schaue schon seit ca. 20 Jahren kein TV mehr und GEZahlt habe ich auch noch nie.