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@Gianluca Ja, das ist genau was ich sage.
Aber sie werden *natürlich* z.B. bei einem Strafprozess als Referenz genommen: War die Anlage nach dem Stand der Technik abgesichert? Ja? Keine Fahrlässige Tötung. War das nicht so? Mitverantwortung des Betreibers und ggf. fahrlässige Tötung.

Und so kommst du mit Normen recht schnell über die zivilrechtlichen und eben im extremfall strafrechtlichen Auswirkungen zu Situationen, wo ihre Einhaltung den Ausgang eines Prozesses massiv beeinflussen kann.

Und daher finde ich es zum Beispiel überaus wichtig, dass der BNetzA-Chef sich jetzt gegen eine Spezialsteckerpflicht ausgesprochen hat, und dass hoffentlich die entsprechende VDE-Arbeitsgruppe ihre Position in der Frage ändert.

@balkonsolar

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