@natenom
Was du beschreibst, fällt strafrechtlich ja leider in dieselbe Lücke wie das gebahren der 'Hader' im Fall Drachenlord: wiederholtes Belästigen und Einschüchtern ist per se nicht strafbar und auch nicht von der Nötigung abgedeckt.
Daher könnte Owi der bessere Weg sein. Hängt halt genauso davon ab, ob die Behörde bei euch Privatanzeigen auch bearbeitet. 😒