@SheDrivesMobility Da ist mal wieder alles drin, was in einen guten doitschen Autojustiz-Fall reingehört:
* Angeklagter (nu, jetzt Täter): „Das Kind ist mir von links in mein Auto reingefahren.“
* Täter fuhr hinter dem Kind, fuhr es um und hat es offenbar bis zur folgenden Verkehrsinsel mitgeschleift. WIE MAN DAS FUCKING NICHT MERKEN KANN, HAB ICH GEFRAGT!
Ich frage mich, wieso das AG hier davon ausgeht, ein Fahrverbot als erzieherische Maßnahme zu verhängen und nicht vielmehr die Eignung zum Führen eines Kfz in Frage stellt?
Insgesamt auch mal wieder ein großer Moment der Berichterstattung: Erste zitierte Äußerung natürlich die des Täters. Natürlich ist das "Mädchen unter das Fahrzeug geraten". In parallelen Artikeln wird auf das Familiendrama eingegangen. Die systematischen Fragen werden einfach nicht gestellt, z.B.: Wieso merkt ein Autofahrer erst nach vielen Metern, dass er ein Kind und Fahrrad mitschleift?
Hab schon schlimmeres gelesen, aber die Redakteure müssen sich halt echt nicht wundern, wenn sie von nem Chatbot ersetzt werden...