1959: Ein Polizist, der betrunken in einem Berliner Bus seine Waffe auf Fahrgäste gerichtet hat, klagt erfolgreich gegen seine Entlassung. Das Gericht sieht keine gröbliche Pflichtverletzung, da er seine "abnorme" Reaktion auf 10 Glas Weinbrand nicht habe voraussehen können.
@drguidoknapp Klassischer Fall von falschem Kündigungsgrund. Wäre ihm wegen exzessiver Trunkenheit gekündigt worden, hätte er wohl keinen Erfolg gehabt.
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