@Cryzer0n1x@mas.to Ich sehe gerade einen Punkt, den ich vergessen habe: Es geht nicht um die Geburt, es geht um den 18. Geburtstag.
Ja, das ist dann in der Tat etwas schwieriger. Aber auf die Staatsbürgerschaft muss man es imho trotzdem nicht beschränken: Die Anforderungen für den ständigen Wohnsitz sind relativ hoch. Selbst innerhalb der EU muss man nach 3 Monaten entweder einen Job oder die Vermögensgrundlage nachweisen. Da wäre dann - zumindest prinzipiell - die Mindestdauer.
Aber schauen wir mal, was um den 17.11. passiert. Da gibt's ja die Gelegenheit Änderungsanträge einzureichen.