Stellt Euch vor, die Deutschen hätten 1932 eine Verfassung und ein Gericht gehabt, mit denen sie die NSDAP hätte verbieten lassen können! Anders als damals können wir jetzt Verbotsverfahren gegen rechtsextremistische Parteien einleiten, und wir müssen das auch tun!

@sixtus Bei aller Abneigung gegen die AfD, aber das Verbotsgerede ist Schwachsinn & ist vor Allem ein Offenbarungseid in Sachen Hilflosigkeit.
Kein Gericht wird eine Partei mit 20-30% projizierten Stimmanteil verbieten, das ist Verfassungsrechtlich schlicht nicht machbar und wäre ein bärendiesnt für die Demokratie.

Davon ab ist das Problem dann nicht weg. Eine rechtsextreme Partei die von 20%-30% der Leute gewählt wird ist nicht einfach weg nur weil man sie verbietet, selbes gilt für die Leute.

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@MrDrageno
Umgekehrt mag das gelten, so geschehen beim zweiten NPD-Verbotsverfahren. Hier wurde die NPD für irrelevant erachtet und daher nicht verboten.
Aber das positive Kriterium für ein Verbot ist immer die Verfassungsfeindlichkeit. Diese nachzuweisen ist aber nicht einfach und daher riskant.
@sixtus

@cweickhmann @sixtus @MrDrageno

Zum Glück hat das Bundesverfassungsgericht eine Aufstellung der Voraussetzungen in die letzte Entscheidung gepackt. Wenn diese Punkte erfüllt sind, dürfte es gut funktionieren.

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