Shit! Heute schon ein Dutzend Mal Dateien "dekompiliert"! Ich bin ein Hacker! 😂
Wow, der Gesetzgeber gehört ordentlich abgewatscht, wenn er ein im Klartext in einer Executable abgelegtes Passwort als "gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert" ansieht. Das ist einfach lächerlich!
Interessant, dass das AG Jülich den Fall erst nicht annehmen wollte und dann nächstinstanzlich gezwungen wurde.
§202a StGB gehört um eine Responsible Disclosure-Klausel ergänzt und das Polizei-, StA- und Richter:innen-Personal endlich mal geschult!