@SheDrivesMobility Oh, wow. In der Tat gilt in dubio pro reo. Aber die Polizei ist eine Ermittlungsbehörde und die unten gemachte Äußerung lässt in der Tat nicht zu, anzunehmen, dass sie neutral ermittelt. Das ist quasi das Gegenstück zu einer Vorverurteilung.
Eine an einem Zebrastreifen überfahrende Person ist niemals Zufallsopfer. Sie ist mindestens Opfer grober Fahrlässigkeit unter Missachtung der Verkehrsregeln.